die 15. BayIfSMV wurde am 16.2.2022 mit Wirkung ab heute Donnerstag geändert. Gem. §5 (2) ist unter der Voraussetzung von 3G (geimpft, genesen, getestet) der Zugang zu Sportstätten zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich. Dies bedeutet, dass das Golfspiel und Golftraining ab heute auch wieder für Ungemipfte möglich ist, sofern sie getestet sind. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben. Die stichprobenartige Kontrolle der Zugangsregeln (3G) muss dabei nach wie vor vom Betreiber der Golfanlage sichergestellt werden.
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